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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW) – (VermKatG NRW)

VermKatG NRW

Dieses Gesetz regelt den Inhalt, den Zweck und die Führung des Liegenschaftskatasters und bestimmt die Aufgaben der Landesvermessung. Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtichgten, insbesondere die Gebäudeeinmessungspflicht, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen, Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen sind die wesentlichen Regelungen.

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen [Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW in Verbindung mit dem Kostentarif VermWertKostT]

Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW in Verbindung mit dem Kostentarif VermWertKostT

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

BauNVO

Die BauNVO regelt Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.

Baugesetzbuch (BauGB)

BauGB

Das BauGB beinhaltet gesetzliche Regelungen für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), die Genehmigungen für Grundstücksteilungen, Bodenordnungsmaßnahmen, Erschließung und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. (BauGB)

Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW)

ÖbVIG NRW

Das Gesetz enthält Regelungen der Öffentlichen Bestellung des Vermessungsingenieurs ÖbVI, seiner Ausführung von Amtshandlungen, die allgemeinen Berufspflichten sowie der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

BauO NRW 2018

Die BauO NRW enthält Vorschriften zur Bebauung und Teilung von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen, sowie die Einhaltung von Abstandsflächen. Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden / Bauüberwachung sind in der BauO NRW geregelt.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

HOAI

Nicht hoheitliche Tätigkeiten werden nach der HOAI vergütet.